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Sophie Scheidhacker
Katharina Kolic
Tommaso Arabia
Höhenweg 7
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jeder, der Leistungen der Reitschule Ride On in Anspruch nimmt oder den Reiterhof als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:
- Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.
- Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Tragen eines Reithelms Pflicht. Auch den volljährigen Reitern wird das Tragen eines Reithelms empfohlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Reiten ohne einen DIN-Norm gerechten Reithelm auf eigenes Risiko geschieht und von Ride On bei jeglichen Unfällen keine Haftung übernommen wird. Für das Reiten besteht die Pflicht überknöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und geeignete Reitkleidung zu tragen.
- Das Entgelt für Reitunterricht ist vor oder unmittelbar nach jeder einzelnen Unterrichtseinheit in bar zu zahlen. Für Geländeritte gilt dasselbe.
- Kurse müssen grundsätzlich im Voraus bezahlt werden.
- Reitstunden, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden berechnet. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Rückvergütung gezahlter Reitstunden.
- Falls der Reitschüler nur sehr unregelmäßig zu den vereinbarten Reitstunden erscheint, behält sich Ride On vor, den Stammplatz der Reitstunde anderweitig zu vergeben.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.
- Das Betreten von Pferdeboxen, Paddock oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit auf dem Reiterhof bedarf der Erlaubnis des Leiters, der Reitlehrerin oder deren/dessen Gehilfen.
- Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
- Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber der Reitschule Ride On, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Reiterhofes geltend gemacht werden. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder deren/dessen Gehilfen ist/sind unbedingt Folge zu Leisten.
- Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Eltern haften für ihre Kinder, unabhängig des Alters und Unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht der Eltern.
- Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.
- Für Eigentum der Teilnehmer wird nicht gehaftet.
- Es dürfen nur haftpflichtversicherte Pferde teilnehmen.
Freistellungserklärung
Die Reitschule Ride On, deren Mitarbeiter, Gehilfen, Eigentümer des Reitstalles, Einsteller oder Bewohner des Reiterhofes, werden von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen frei gestellt, es sei denn, die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden auf Grund des vorliegenden Versicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schadensersatzanspruch
Für Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und/oder Geschädigten.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
Anwesenheit
Es ist notwendig mindestens eine halbe Stunde vor dem Ritt vor Ort zu sein. Bei Beginn der Stunde muss der Reitschüler pünktlich auf dem Reitplatz sein. Bei Verspätung ab 15 min kann der Reitunterricht nicht abgehalten werden.
Ausrüstung
Jeder Reiter bringt seine persönliche Ausrüstung mit (s.o.)
Die Ausrüstung für das Schulpferd wird gestellt.
Im Unterricht
gelten die Anweisungen des Lehrers und die Platzregeln.
Eltern und Begleitpersonen halten sich währen des Unterrichts und der Vor- und Nachbereitung der Pferde in den dafür vorgesehenen Bereichen (Sitzecke auf dem Hof oder der Aufenthaltsraum) auf.
Hunde
Hunde können auf die Anlage mitgebracht werden, aber es besteht ausnahmslos Leinenpflicht.
Nach dem Reiten
Sattelzeug korrekt aufräumen!
Hufe des Pferdes auskratzen.
Boxentüre korrekt verschließen!
Wenn die Pferde Decken tragen, wieder eindecken.
Pferde in den Boxen abhalftern.
Putzplatz sauber und ordentlich verlassen.
Das Füttern der Pferde ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
Sonderbedingungen
Mit dem Aufenthalt auf dem Gelände der Reitschule Ride On werden sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Stall- und Betriebsordnung von Ride On, die am schwarzen Brett aushängt, anerkannt. Den Weisungen der Reitlehrer ist stets Folge zu leisten. Unangebrachtes oder aggressives Verhalten gegenüber Tieren oder Menschen ist grundsätzlich zu unterlassen. Missachtung von Weisungen oder Verhaltensregeln führt nach Ermahnung grundsätzlich zum Abbruch der Reitstunde, des Kurses oder des Geländeritts. Eine Minderung des Preises steht dem Kunden dadurch nicht zu.
Haftungsausschluss
Eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist abgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko zur Folge hat, das bei der Ausübung des Reitsports in Kauf genommen werden muss. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens). Der Haftungsausschluss umfasst auch solche Ansprüche, die sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können. Jeder Teilnehmer am Reitsport, bzw. jeder Kunde bestätigt hiermit, dass er Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung genießt. Die Reitlehrer haften für eventuelle Schäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur insoweit, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Darüber hinaus wird jede Haftung ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.